Schulbesuch bei extremer Witterung

Es gilt der Grundsatz: Bei extremen Wetterlagen entscheiden Eltern über den Schulbesuch ihres Kindes! Falls das Kind zu Hause bleibt, muss es telefonisch in der Schule abgemeldet werden. Eltern werden gebeten, sich hier auf der Homepage zu informieren, ob der Unterricht abgesagt wird. Eine entsprechende Entscheidung wird möglichst frühzeitig veröffentlicht, kann aber u.U. auch erst am fraglichen Unterrichtstag bekannt gegeben werden!

Weiterführende Informationen: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Schulleitungen/Extreme-Witterung/index.html